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| Konsultation zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU |
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Bis einschließlich 11. Juni 2010 kann sich jede Bürgerin/jeder Bürger an einer Online-Umfrage zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik beteiligen, die von EU-Agrar-Kommissar Ciolos initiiert wurde. Teilnahme hier Bitte so zahlreich wie möglich Stellungnahmen abgeben.
Unser Vorschlag zu den gestellten Fragen anbei:
Die GAP ist notwendig, um auf dem gemeinsamen Markt faire Bedingungen für alle Bauern und Bäuerinnen herzustellen. Sie hat die Verantwortung, Ernährungssicherheit in Europa zu gewährleisten und Produktions- und Verteilungsmodelle zu garantieren bzw. einzuführen, die keine negativen Effekte auf die Umwelt und die Gesellschaft, und insbesondere auf Länder des Südens haben. Dazu muss die GAP jedoch umgebaut werden. Im Sinne der Kohärenz muss die neue Gemeinsame Agrar- und Lebensmittelpolitik Europas mit all ihren Instrumenten und Maßnahmen einheitlichen Zielvorgaben folgen. Zurzeit werden mit den Instrumenten und Zahlungen der 1. Säule Entwicklungen im Bereich der Landwirtschaft gefördert, die zum Teil den Zielen der 2. Säule diametral widersprechen. Deshalb lehne ich das Zwei-Säulen-Modell, das auf den von der WTO vorgegebenen Rahmenbedingungen beruht, ab. Die neue Agrar- und Lebensmittelpolitik muss auf den Prinzipien der Ernährungssouveränität basieren. Sie muss die Solidarität zwischen BäuerInnen in Europa und weltweit fördern.
2. Welche Ziele weist die Gesellschaft der Landwirtschaft in ihrer Vielfalt zu?
1.) Die Produktion gesunder und qualitativ hochwertiger Nahrung in Europa garantieren Die GAP gibt dem Anbau von Lebens- und Futtermitteln in und für Europa den Vorzug. Sie priorisiert die Erhaltung von landwirtschaftlicher Produktion durch eine Vielzahl von Bauern und Bäuerinnen in ganz Europa. 2.) Zugang zu Nahrung für alle Menschen Europas gewährleisten Die GAP versteht Nahrung als ein universales Menschenrecht und Lebensmittel nicht lediglich als eine Ware. Sie reduziert die Machtkonzentration und den Einfluss der lebensmittelverarbeitenden Industrie. 3.) Biodiversität erhalten und die globale Erwärmung verringern Die GAP schützt die Boden- und Wasserressourcen und das Klima, erhält und verbessert die Biodiversität und respektiert die Tierwohlfahrt. Sie stoppt die Industrialisierung der landwirtschaftlichen Produktion. Sie garantiert, dass die Landwirtschaft frei von Gentechnik bleibt und stärkt die Kontrolle von BäuerInnen über Saatgut. 4.) Beschäftigung sichern und ausbauen Die neue GAP unterstützt nicht nur die bestehenden Betriebe sondern fördert die Installierung neuer Betriebe sowie den fairen und gleichen Zugang zu Land.
3. Weshalb soll die GAP reformiert werden, und wie lässt sie sich an den Erwartungen der Gesellschaft ausrichten?
Die derzeitige GAP kann die Herausforderungen, vor denen Europas Landwirtschaft steht, nicht bewältigen. Die Durchschnittseinkommen der BäuerInnen sinken EU-weit, immer mehr Bauernhöfe werden aufgelassen. Die Direktzahlungen und Investitionsbeihilfen verstärken den Strukturwandel, indem sie flächen- bzw. kapitalstarke Betriebe begünstigen. Die EU-Exportsubventionen sowie die Direktzahlungen der 1. Säule haben desaströse Auswirkungen auf die Märkte des Südens. Trotz der EU-Umweltförderungen geht der Verlust der Biodiversität in Europa weiter, durch industrielle Produktionsweisen wird das Klima belastet. Die Umweltfolgekosten der intensiven agrarischen Produktion werden und zukünftigen Generationen aufgebürdet. Um gesellschaftlich legitimiert zu sein muss die GAP ausschließlich Maßnahmen vorsehen, die die unter Frage 1 genannten Ziele unterstützen. Alle Maßnahmen müssen kohärent sein. Der ungerechten Verteilung der Direktzahlungen und der Förderung nicht nachhaltiger Praktiken muss Einhalt geboten werden. Betriebe in den neuen Mitgliedsländern dürfen nicht benachteiligt werden.
4. Welche Instrumente benötigt die GAP von morgen?
1.) Direktzahlungen nur für kleinstrukturierte und nachhaltig wirtschaftende Betriebe, bzw. für nachhaltig wirtschaftende Betriebe in benachteiligten Gebieten. Alle Zahlungen mit einer Obergrenze und abhängig von der Anzahl der Arbeitskräfte 2.) Normen für alle Betriebe in Bezug auf Energie- und Wasserverbrauch, Einsatz chemischer Betriebsmittel sowie für den CO2-Ausstoß 3.) Regulierung des Angebots und der landwirtschaftlichen Märkte sowie Instrumente, die (Profit-)Margen der verarbeitenden Industrie sowie des Handels limitieren 4.) Schutzmaßnahmen gegen Billigimporte inklusive Futtermittel 5.) Beendigung aller Export- und Dumpingpraktiken 6.) Unterstützung des Neueinstiegs in die Landwirtschaft 7.) Abbruch der Doha-Runde der WTO und Abschaffung der EPAs. Einführung von Handelsregeln basierend auf Ernährungssouveränität und dem Recht auf Nahrung 8.) Verbot von GVOs für die Landwirtschaft. Abschaffung aller Patente auf Leben. Förderung des Gebrauchs, des Austauschs und der Vermehrung von bäuerlichem Saatgut 9.) Beendigung der Unterstützung für den Gebrauch und die Produktion industrieller Agrotreibstoffe
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| Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 3. Februar 2011 ) |
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