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Ausgabe 311 PDF Drucken E-Mail

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Schwerpunkt Saatgut

"Vielfalt säen!" von Eva Gelinsky

Die Revision der EU-Saatgutgesetzgebung und der Saatgutmarkt in der Schweiz.


 

Im Jahr 2008 hat die EU-Kommission begonnen, das EU-Saatgutverkehrsrecht[1] zu überarbeiten. Die Änderungen werden voraussichtlich Ende 2011 in Kraft treten. Unter der Bezeichnung Better Regulation[2] sollen beim Saatgutrecht Bürokratie abgebaut und die Gesetze vereinheitlicht werden. Denn zurzeit wird der Saatgutverkehr in der EU durch 12 Richtlinien geregelt, die in den EU-Ländern unterschiedlich umgesetzt werden. Insgesamt ist zu befürchten, dass bei einer Revision einseitig die Interessen der Saatgutindustrie und der Agrochemie gestärkt werden, in Form einer Ausweitung ihrer geistigen Eigentumsrechte an Pflanzensorten.

Einen Bürokratieabbau wird es voraussichtlich im Bereich der Zulassung des kommerziellen Saatgutes geben. Nach dem Willen der EU-Verantwortlichen und der großen Unternehmen soll sich der Staat hier weitgehend zurückziehen und es möglich machen, dass die Kontrolle von Keimfähigkeit, Homogenität und landeskulturellem Wert durch die Privatwirtschaft erfolgen kann. Die öffentliche Hand bliebe in diesem Fall darauf beschränkt, die Angaben der Hersteller je nach Aktenlage zu prüfen und zu genehmigen - so wie dies bereits jetzt in Bezug auf die Sicherheitsprüfungen gentechnisch veränderter Sorten der Fall ist. Der eigentliche Sinn des Saatgutrechtes, nämlich Landwirte vor minderwertiger Ware zu schützen und dies mit neutralen Qualitätsprüfungen zu gewährleisten, würde mit dieser Reform ad absurdum geführt.

Im bislang nicht regulierten Bereich der Lokal- oder Landsorten findet dagegen kein Bürokratieabbau statt, im Gegenteil. Wie erste Erfahrungen mit der neuen Erhaltungssortenrichtlinie zeigen, wird die Erhaltung und Nutzung dieser Sorten in Zukunft durch enorme bürokratische Hürden erschwert (vgl. Schweigler, A. 2009: EU-Saatgutgesetzgebung in der Überarbeitung. In: Gen-ethischer Informationsdienst GID 197/Dezember 2009, S. 27-30).

Aus diesem Grund wurde die Kampagne „Vielfalt säen!" ins Leben gerufen, die, zusammen mit weiteren europäischen Initiativen zu diesem Thema, einen Schwerpunkt beim 5. europaweiten Treffen der Saatgutinitiativen und -erhalterInnen Ende März 2010 in Graz bilden wird (http://www.gentechnikfreie-saat.de/kampagne-vielfalt-saeen.html). Die Saatgutkampagne will eine breite öffentliche Diskussion zum Thema Saatgut anstossen, denn Saatgut - gentechnikfrei und vielfältig verfügbar - bildet die Grundlage vieler Lebensmittel und ist für die Sicherung unserer Ernährung heute und in Zukunft unerlässlich.

Aus Sicht der in der Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut, vgl. http://www.gentechnikfreie-saat.de) zusammengeschlossenen Organisationen[3] muss die Revision des Saatgutrechtes mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:

- den Markt für die Vielfalt von Erhaltungssorten, lokal angepassten Sorten, samenfesten Sorten sowie Sortenmischungen öffnen,

- das Zulassungsverfahren für ökologisch gezüchtete Sorten vereinfachen und die Gebühren senken,

- die international anerkannten Rechte der Bauern und Bäuerinnen gewähren,

- für Saatgut-NutzerInnen und VerbraucherInnen Transparenz bei Züchtungsmethoden schaffen und Gentechnikfreiheit in der Saatgutarbeit gewährleisten.

Schweiz - quo vadis?

Wie stellt sich die Situation in der Schweiz dar, die (noch) nicht Mitglied der Europäischen Union ist? Bislang war die Schweiz europaweit führend beim Schutz der Vielfalt von Nutzpflanzen. Seit einigen Jahren orientiert sich die schweizerische Gesetzgebung in den Bereichen der Saatgutgesetzgebung, des Sortenschutzes und des Patentrechtes jedoch immer stärker an den restriktiven europäischen und internationalen Vorgaben.[4] Es bleibt daher abzuwarten, ob sich die Schweiz auch in Zukunft in diesem Umfang für die Erhaltung der Agrobiodiversität einsetzen wird und einsetzen kann.[5]

Wie die im Mai 2009 lancierte Kampagne „Vielfalt für alle" von ProSpecieRara und einigen Partnerorganisationen zeigt (http://www.vielfalt-fuer-alle.ch/home-de.xhtm), sollte auch im Bereich der Lokal- und Landsorten eine Angleichung der schweizerischen an die europäische Politik stattfinden. Seit letztem Frühjahr wurde kontrovers über eine geplante strengere Umsetzung der „Saat- und Pflanzgutverordnung des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements" diskutiert. Die zunächst geplante Verordnung hätte einschneidende Folgen für das Sortenangebot und die Vielfalt von Nutzpflanzen gehabt: ProSpecieRara ging davon aus, dass rund 150 beliebte alte Gemüse- und Kartoffelsorten bereits in diesem Jahr vom Schweizer Markt verschwunden sein könnten. Die Proteste, die in der Schweizer Öffentlichkeit auf grosse Zustimmung stiessen, haben nun anscheinend Erfolg gehabt. Im Januar lud das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zu einem Workshop unter dem Titel „Saatgutrecht - Quo vadis?" ein. Ziel des Workshops war, einen neu ausgearbeiteten Vorschlag zur Revision der Saat- und Pflanzgutverordnung mit Vertretern aus den Branchenverbänden, Nichtregierungsorganisationen, Forschungsanstalten, Saatgutproduzenten und Züchtern zu diskutieren.

Das BLW unterbreitete den Workshop-Teilnehmern einen Vorschlag, der fast vollständig die in der Kampagne geforderten Punkte erfüllt:

1. Der Amateurbereich wird aus der Verordnung ausgenommen. Dieser Bereich umfasst alles gehandelte Saatgut, welches in Kleinportionen (Samentüten) für den privaten Gebrauch verkauft wird.

2. Für den professionellen Sektor wird der neue Bereich der „Nischensorten" geschaffen. Unter Nischensorten fallen wie bisher die Lokal- und Landsorten und es kommen, wie von ProSpecieRara gefordert, die Gruppen der „alten Sorten" und „sonstigen Sorten" hinzu. „Alte Sorten" sind Sorten, die vor mindestens zwei Jahren aus dem offiziellen Sortenkatalog gestrichen wurden und daher nicht mehr gehandelt werden dürfen. „Sonstige Sorten" können Sorten sein, die so alt sind, dass sie nie auf einem offiziellen Sortenkatalog standen und dennoch überall in Europa seit langer Zeit auf Märkten gehandelt wurden und immer noch werden. Das BLW geht sogar noch weiter und eröffnet mit dieser Gruppe auch Züchtern, die die strengen und teuren Aufnahmebedingungen in einen offiziellen Katalog nicht schaffen, die Möglichkeit, ihre Neuzüchtungen in einem Nischenmarkt zu vertreiben. Dies unter der Bedingung, dass die Neuzüchtungen interessante, neue Eigenschaften haben.

Sollte die Verordnung in dieser Form in Kraft treten, was sich erst im Mai 2010 entscheiden wird, bliebe die Schweiz, im Gegensatz zur EU, bei ihrem liberaleren Umgang mit den für die Agrobiodiversität so wertvollen Lokal- und Landsorten. Dieses Privileg erkauft sich die Schweiz gegenüber der EU mit der Zusicherung, dass Nischensorten (auch) zukünftig nur innerhalb der Schweiz gehandelt werden dürfen.

Zur Autorin:

Nach ihrem Geographiestudium an der Universität Göttingen (D) hat Dr. Eva Gelinsky zum Thema Slow Food promoviert. Seit vier Jahren ist sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei ProSpecieRara in der Schweiz tätig, wo sie unter anderem für den Bereich Gentechnik und Saatgutgesetzgebung zuständig ist. 2008 Mitarbeit an den „Rheinauer Thesen zu Rechten von Pflanzen" unter Leitung von Florianne Koechlin. Zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen. Seit Juni 2009 leitet Eva Gelinsky die Koordinierungsstelle der IG-Saatgut (Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit).



[1] Das Saatgutverkehrsrecht bestimmt für ökonomisch relevante Arten, mit welchen Eigenschaften Sorten auf den Markt kommen dürfen und welche Qualität das Saatgut haben muss. Eine Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Saatgut - also die Erlaubnis, es zu vermarkten - ist, dass die Sorten zugelassen und in einen nationalen bzw. den EU-Sortenkatalog eingetragen sind.

[2] Better Regulation ist Bestandteil der im Jahr 2000 initiierten Lissabon-Strategie für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Arbeitsplätze und soll in erster Linie europäische Unternehmen von unnötigen Bürokratielasten befreien. Kritiker werfen der Kommission vor, dass diese unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus den Abbau von Umwelt-, Sozial- und Sicherheitsstandards betrieben.

[3] Dies sind aus Deutschland: Verein zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt e.V. (VEN), Dreschflegel e.V. - Erhaltung, Förderung und Verbreitung der Vielfalt von Kulturpflanzenarten und sorten, Kultursaat e.V. - Verein für Züchtungsforschung und Kulturpflanzenerhaltung auf biologisch-dynamischer Grundlage, Assoziation biologisch-dynamischer Pflanzenzüchter e.V. (ABDP), Bingenheimer Saatgut AG - Ökologische Sorten. Aus Österreich: Arche Noah - Gesellschaft für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt und ihre Entwicklung, ReinSaat - Gemüse-, Kräuter- und Blumensaatgut aus biologisch-dynamischem und organisch biologischem Anbau. Aus der Schweiz: Sativa Rheinau AG - Ökologisches Pflanz- und Saatgut, ProSpecieRara - Schweizerische Stiftung für die kulturhistorische und genetische Vielfalt von Pflanzen und Tieren.

[4] In den Jahren 2006/2007 wurde die Schweizerische Patentgesetzgebung revidiert. Im Wesentlichen erfolgte eine Angleichung an das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) sowie eine Übernahme der EU-Biopatentrichtlinie mit all` ihren problematischen Vorgaben (vgl. http://www.blauen-institut.ch/pg_blu/pt/a_t.html). Eine Angleichung der schweizerischen an die europäische bzw. internationale Politik lässt sich auch beim Sortenschutz beobachten. Die 2008 erfolgte Revision des Sortenschutzgesetzes erhöht einseitig die geistigen Eigentumsrechte der Züchter an neu entwickelten Sorten und schränkt das Landwirteprivileg stark ein (vgl. http://www.evb.ch/p9468.html).

[5] Warum aber orientiert sich die Schweizer Politik und Gesetzgebung immer stärker an europäischen und internationalen Richtlinien? Durch die Mitgliedschaft in internationalen Verbänden wie der UPOV, dem internationalen Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen, entstehen gewollte Sachzwänge, die eine Anpassung der nationalen Gesetzgebung erfordern und auf diese Weise bestimmte Interessen im Land bedienen. Auf dem gegenwärtigen Weltmarkt mit den Freihandelsregeln der Welthandelsorganisation (WTO) haben die grossen und reichen Staaten sowie die multinationalen Konzerne die Macht, die Agrarpolitik nach ihren Vorstellungen zu gestalten. Ihr Ziel ist eine Industrialisierung der Landwirtschaft und die Durchsetzung eines weltweiten Freihandels. Dies betrifft die bäuerliche Landwirtschaft weltweit. Die BäuerInnen in den Industrieländern haben einfach (noch) das Glück, dass staatliche Zahlungen den Druck mildern. Die Diskussionen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU zeigen aber, dass mit dieser staatlichen Unterstützung der heimischen Landwirtschaft in naher Zukunft Schluss sein könnte. In welche Richtung sich die Schweizer Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie sowie die dazugehörige Forschung entwickeln sollen, macht die 2009 erfolgte Lancierung der schweizerischen Plattform der europäischen Lebensmittelindustrievereinigung „Food for Life" - die Swiss Food Research - überdeutlich (vgl. http://www.foodresearch.ch/Lebensmittel-Forschung-Entwicklung/national-platform-food-life.html).

Letzte Aktualisierung ( Freitag, 23. April 2010 )
 
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