Skip to content
Mitgliederversammlung des Zweigvereins ÖBV Oberösterreich published on

Mitgliederversammlung des Zweigvereins ÖBV Oberösterreich

Wann:
13. April 2023 um 19:00
2023-04-13T19:00:00+02:00
2023-04-13T19:15:00+02:00
Wo:
Naturhof Kriechbaum, Pfaffing (OÖ)
Nindorf 7
4870 Pfaffing
Preis:
Kostenlos
Kontakt:

Hier kannst du die offizielle Einladung herunterladen

EINLADUNG zur 1. ordentlichen Mitgliederversammlung der ÖBV Oberösterreich – Via Campesina Austria

Donnerstag, 13. April 2023, 19:00 bis 20:00 Uhr

Naturhof Kriechbaum, 4870 Vöcklamarkt, Pfaffing, Nindorf 7

Anschließend: Veranstaltung „Könnt ihr davon leben? – Bauern und Bäuerinnen die einen anderen Weg gehen stellen sich vor“ ab 20:00 – Infos hier

Anmeldung zur Mitgliederversammlung bitte bis spätestens 6. April per Mail an oder telefonisch unter 01-89 29 400.  Im Zweifelsfall aber lieber spontan als gar nicht kommen.

Tagesordnung:

  • Begrüßung durch den Obmann
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Tätigkeitsbericht (Vorstand)
  • Finanzbericht
  • Bericht der Rechnungsprüfung
  • Entlastung des Vorstands
  • Wahl des Vorstands
  • Wahl der Rechnungsprüfung
  • Allfälliges

Hinweise: Anträge an die Mitgliederversammlung bitte dem Vorstand oder dem Büroteam schriftlich, per Post oder E-Mail bis zum 06.04.2023 bekannt geben. Gültige Beschlüsse – ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Vollversammlung – können nur zur Tagesordnung gefasst werden. Wahlberechtigt sind nur jene Mitglieder, die vor Beginn der Mitgliederversammlung als ordentliche Mitglieder aufgenommen wurden und den Mitgliedsbeitrag bezahlt haben. Wir laden alle (neuen) Mitglieder dennoch herzlich ein, bei der Vollversammlung dabei zu sein und mitzudiskutieren.

Sollten ordentliche Mitglieder keine Möglichkeit haben, bei der Mitgliederversammlung persönlich zu erscheinen, gibt es die Möglichkeit einer Stimmübertragung. Diese muss schriftlich erfolgen, den erklärten Willen der Stimmübertragung ausdrücken (den Namen des ordentlichen Mitglieds und Namen des Mitglieds, auf das die Stimme übertragen wird, beinhalten) und unterschrieben sein. Auf ein ordentliches Mitglied kann maximal eine Stimme übertragen werden. Die schriftliche Stimmrechtsübertragung ersuchen wir, zur Mitgliederversammlung mitzubringen!