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EU-Agrarministerrat spricht sich für ein Verbot des Kaufs von landwirtschaftlichen Produkten unterhalb der Produktionskosten aus published on

EU-Agrarministerrat spricht sich für ein Verbot des Kaufs von landwirtschaftlichen Produkten unterhalb der Produktionskosten aus

Bäuer*innen fordern nun Taten, um diese Versprechen wirksam umzusetzen.

ECVC-Presseaussendung vom 30.1.2025. Wie im Vorschlag der Europäischen Koordination Via Campesina (ECVC) ausgeführt [1], zeigten die EU-Mitgliedsstaaten beim Agrarministerrat am 27. Jänner eine klare Unterstützung für ein Verbot des Kaufs von landwirtschaftlichen Produkten unterhalb der Produktionskosten über die Richtlinie zu Unfairen Handelspraktiken (UTP-Richtlinie).

Diese Maßnahme wurde Dank eines Informationsdokuments der Slowakei und der Unterstützung mehrerer osteuropäischer Länder auf die Tagesordnung gesetzt [2]. Die Forderung wurde zugleich übergreifend von allen Spektren der Lebensmittelproduzent*innen und Landarbeiter*innen unterstützt. Die Gewährleistung von kostendeckenden Erzeugerpreisen war während der Proteste im letzten Jahr eine der zentralen Forderungen von Bäuer*innen aus ganz Europa: Mit diesen Protesten wurde eingefordert, dass es mehr Bäuer*innen und bessere Preise geben muss.

Nun fordern die Bäuer*innen, dass diesen Worten der Unterstützung aus dem Agrarministerrat nun auch Taten folgen müssen.

Wir fordern die EU-Kommission nun auf, dieser Aufforderung der Mitgliedsstaaten nun zu folgen, indem in einem Eilverfahren der Kauf von landwirtschaftlichen Produkten unterhalb der Produktionskosten verboten wird, indem diese Praxis auf die schwarze Liste der UTP-Richtlinie gesetzt wird. Preise, die an die Bäuer*innen gezahlt werden, müssen die Produktionskosten der verkauften Produkte decken und ein würdiges Einkommen, soziale Beiträge und soziale Absicherung für sie und für die Landarbeiter*innen ermöglichen. Diese gezielte Änderung der UTP-Richtlinie sollte sich nicht auf eine Änderung des Richtlinientextes konzentrieren, sondern auf die Aktualisierung der schwarzen Liste der UTP im Rahmen eines beschleunigten Dringlichkeitsverfahrens.

Die EU-Kommission soll diese Schritte nun nicht verzögern. Es ist eine dringende Frage der sozialen Gerechtigkeit und es wäre eine unnötige Verzögerung, die Evaluierung der Richtlinie abzuwarten, bevor wirksame Maßnahmen ergriffen werden.

Es ist dringend notwendig, die Richtlinie jetzt zu ändern, und die Arbeiten zum Thema Preise müssen im Rahmen der Überarbeitung der Verordnung zur Gemeinsamen Marktorganisation (GMO-Verordnung) umfassender fortgesetzt werden. Der ECVC begrüßt den aktuellen Vorschlag zur Änderung des GMO-Gesetzes, plädiert aber dafür, in die Überarbeitung Maßnahmen zur Vermeidung von Überproduktion und zur Anpassung der Mengen zu integrieren, um die Reterritorialisierung der Landwirtschaft zu ermöglichen, Krisen besser zu bewältigen, die negativen Folgen von Monopolen in der Lebensmittelkette zu reduzieren und Importe zu regulieren und um den unfairen globalen Wettbewerb zu stoppen, unter dem Bäuer*innen und Landarbeiter*innen als erste leiden [3]. Die EU-Kommission muss jetzt diese Gelegenheit nutzen, um glaubwürdig zu zeigen, dass sie im Interesse aller Bäuer*innen in der EU handelt.

Zur Presseaussendung der ECVC: hier

Fußnoten

[1] Siehe den europaweiten Offenen Brief von Bäuer*innen- und Landarbeiter*innen-Organisationen: hier

[2] Siehe den Vorschlag „The need to better combat unfair trading practices & to prevent the abuse of a dominant position by certain actors in the food supply chain“: hier

[3] Siehe die vollständigen Forderungen der ECVC zur Überarbeitung der Gemeinsamen Marktordnung (GMO): hier