Bevorzugung von großen Betrieben gegenüber bäuerlichen Schlachtraumbetreibern befürchtet – Pressemeldung, 7. Juni 2018
Jahrelanger Druck seitens Zivilgesellschaft und ein Antrag der Grünen im Landtag waren notwendig, bis Oberösterreichs Agrarlandesrat Hiegelsberger einsah, dass mobile Schlachteinrichtungen in der EU durchaus zulässig sind.
Anlässlich der Pressekonferenz von Landesrat Hiegelsberger zu „Mobiler Schlachtung“ macht sich die Österreichische Berg- und Kleinbäuer_innen Vereinigung (ÖBV-Via Campesina Austria) für Tierwohl, aber auch für die Existenzsicherung kleiner Bauernhöfe stark. „Wir möchten die Tiere, die wir auf unseren Höfen großziehen, auch in ihrem vertrauten Lebensumfeld am Hof schlachten dürfen,“ sagt Lisa Hofer-Falkinger, Biobäuerin und Schlachtraumbetreiberin im Mühlviertel. „Uns ist es wichtig, den gesamten Prozess von der Aufzucht über die Schlachtung bis zur Vermarktung selber kontrollieren können. Das ist im Sinne des Tierwohls aber auch im Sinne der Wertschöpfung am Hof“, so Hofer-Falkinger weiter.