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UN-Menschenrechtsrat setzt Erarbeitung für Internationale Erklärung der Rechte von Kleinbauern fort

Die Menschenrechtsorganisation FIAN und die Österreichische Berg- und Kleinbäuer_innen Vereinigung ÖBV-Via Campesina Austria begrüßen die Entscheidung des UN-Menschenrechtsrats, die Erarbeitung der „Internationalen Erklärung der Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten“ im nächsten Jahr fortzusetzen. Der Rat hat am Freitag das Mandat der zuständigen Arbeitsgruppe mit deutlicher Mehrheit verlängert: 34 Ja-Stimmen stehen zwei Nein-Stimmen und elf Enthaltungen gegenüber. Die meisten europäischen Staaten haben sich enthalten.

Seit 2012 arbeitet der UN-Menschenrechtsrat an der Erklärung, die speziell die Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und Landarbeiter_innen stärken soll. Denn Kleinbauern und -bäuerinnen und ländliche Gemeinden sind überdurchschnittlich häufig von Hunger betroffen. Gemeinsam mit La Via Campesina, dem internationalen Netzwerk kleinbäuerlicher Organisationen, unterstützte FIAN die Entstehung der Erklärung von Beginn an. „Die Erarbeitung der Kleinbauernerklärung ist einzigartig und entspricht dem Menschenrechtsgedanken in besonderer Weise, weil die Betroffenen selbst das Anliegen angestoßen haben und an der konkreten Formulierung der Inhalte mitarbeiten“, erläutert Brigitte Reisenberger von FIAN Österreich und ergänzt: „Weltweit werden Rechte kleinbäuerlicher Gemeinschaften auf vielfältige Weise verletzt. Immer wieder führt dies zu Hunger und Mangelernährung. Eine Bekräftigung ihrer Rechte und der damit verbundenen staatlichen Pflichten ist daher dringend notwendig.“

Die internationale Zustimmung zu der Erklärung wächst: während 2012 nur 23 Staaten die Einsetzung der Arbeitsgruppe befürwortet hatten, unterstützten bereits 31 Staaten die letzte Mandatsverlängerung im Oktober 2015. Für die Mehrheit der europäischen Staaten meldete sich die deutsche Botschafterin im UN-Menschenrechtsrat zu Wort. Die europäischen Staaten stehen dem Vorhaben zwar mehrheitlich skeptisch gegenüber, sie wollen aber weiterhin aktiv in der Arbeitsgruppe mitarbeiten. „Besonders in Bezug auf die österreichische Kandidatur für den UN-Menschenrechtsrat 2019-21 ist die konstruktive Beteiligung Österreichs an der weiteren Entwicklung der UN-Kleinbauernerklärung besonders relevant. Wir werden dazu beitragen, bestehende Bedenken auszuräumen“, bekräftigt David Jelinek von der ÖBV-Via Campesina Austria das Engagement von ÖBV und FIAN für die Stärkung kleinbäuerlicher Rechte.

 

Kontakt:

Brigitte Reisenberger, FIAN Österreich
David Jelinek, ÖBV-Via Campesina Austria,

 

Die Internetseite der UN-Arbeitsgruppe mit dem aktuellen Entwurf der Erklärung finden Sie hier (Englisch).

Factsheet zur Erklärung finden Sie hier.

Die Petition zur Unterstützung der Erklärung sowie eine Serie von Hintergrundtexten finden Sie hier.