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Gleichstellung im Programm für ländliche Entwicklung 2021 – 2027

Jetzt im Jahr 2021 wird das österreichische Programm für Ländliche Entwicklung (LE) in der Agrarpolitik (GAP) für die Periode 2021 – 2027 entschieden. In der vergangenen Periode war das Programm mit 1,1 Mrd Euro pro Jahr dotiert. Österreich muss jetzt Spielräume nutzen, um hier Geschlechtergerechtigkeit umzusetzen!
Fordere du jetzt die zuständigen Ministerinnen Köstinger und Raab auf, endlich in diese Richtung tätig zu werden. Schreibe einen Brief oder ein E-Mail an die Ministerinnen! Unser Briefentwurf dazu.Video-Statements von Bäuerinnen dazu.

Uns ist es ein großes Anliegen, gute Arbeitsplätze für Frauen am Land zu schaffen und zu erhalten, sowohl in der Landwirtschaft, als auch im Gewerbe rund um die Landwirtschaft. Das soll auch der zentrale Fokus der GAP-Förderungen im Bereich Gleichstellung sein.

Damit Frauen dieser Arbeit auch nachgehen können, braucht es gute Infrastruktur für die Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen, angepasste Mobilitätslösungen im ländlichen Raum sowie auch Maßnahmen für den Wandel von stereotypen Rollenbildern und geschlechtlicher Arbeitsteilung. Wir sprechen daher von einem Maßnahmenpaket, das nötig ist, um die Abwanderung von Frauen vom Land abzubremsen und umzukehren.

Im bisherigen Stand des GAP-Strategieplan sind Maßnahmen zur Gleichstellung im neuen Programm LE nur in sehr punktuell enthalten: vor allem im Bereich der Besetzung von Gremien. Die meisten Maßnahmen beinhalten in der bisherigen Planung noch keine Gleichstellung.

Unsere Forderungen:

1. Investitionen innerhalb und außerhalb der Landwirtschaft

  • Kleinprojekte ermöglichen: von 1 000-15 000€ Projektsumme mit vereinfachter Antragstellung und Abrechnung. Die Förderquote für diese Projekte soll hoch angesetzt werden (zB mit 40%) und eine Teilauszahlung im Vorhinein möglich sein.
  • Frauenbonus für Investitionen mit Frauen in der operativen Leitung oder mit frauenspezifischem Fokus, so wie das bei anderen Wirtschaftsförderungen umgesetzt wird
  • Kooperationsprojekte durch Investitionsförderung besonders unterstützen, zB Kooperation von LW Betrieben in der Verarbeitung von Produkten, oder Kooperation zw. LW und Handwerk/ Gewerbe
  • Kleinprojekten in dieser Förderschiene an die Länder abzugeben sehen wir sehr kritisch
  • Antragstellung soll auch für Gemeinschaftshöfe, zB Solidarische Landwirtschaft möglich sein

2. Soziale Angelegenheiten

  • Im Gegensatz zur letzten Förderperiode wird im aktuelle Strategieplan ein Förderungen in einem bestimmten Bereich diskutiert, voraussichtlich Investitionen für Kinderbetreuung (0-3 Jährige)
  • Es ist wichtig, dass die sozialen Angelegenheiten wieder umgesetzt werden, diese sind jedoch nur in einem Maßnahmenpaket sinnvoll
  • Infrastruktur für eine gemeinschaftliche Verarbeitung von Lebensmitteln aus der Region durch die Bürger_innen der Gemeinde oder andere Kooperationsprojekte sollten in dieser Maßnahme ermöglicht werden

3. Beratung

  • Genderkonzept der Antragssteller soll Voraussetzung für eine Förderung sein
  • Gender Schulungen für BeraterInnen (zu Themen wie Stärkung der Arbeitsplätze von Frauen auf den Betrieben, sozialer Absicherung, z. B. bei Scheidung, Alter, Pflege, Todesfall,…)
  • Seminare für Frauenberatungsstellen / Gründerinnenberatung über Möglichkeiten im Programm LE fortbilden
  • Mentoring-Programm für Frauen entwickeln, mit Informations-, Planungs- und Netzwerkaspekten
  • Transparenz in der Fördervergabe
  • außerfamiliäre Hofübergabe erleichtern und unterstützen

4. Bildung

  • Ö-Cert als Voraussetzung für Förderwerber für größere Projektsummen wird beibehalten
  • Kleinere und Innovative Projekte sollen aus Sicht der ÖBV unbedingt auch ohne Ö-Cert bewilligt werden können
  • Bildungsangebot für Gründerinnen am Land ausbauen: Strategische Planung (Businesspläne) verstärken und niederschwellige Angebote für Management-Wissen speziell für Frauen anbieten

5. Mobilität

  • Spezifische Förderung für öffentliche Mobilitätslösungen auf dem letzten Kilometer im ländlichen Raum, klimafreundliche Lösungen, aktive Mobilität und den öffentlichen Verkehr in ländliche Regionen
  • Klima-aktiv-Förderungen und Klima-und-Energie-Modellregionen sollten hier mit besseren Fördermitteln ausgestattet werden. Ein besonderes Augenmerk ist auf den Bereich der öffentlichen Mobilität und den Mobilitätslösungen auf dem letzten Kilometer zu legen um den individuellen motorisierten Verkehr zu ersetzen
  • Studie des Umweltbundesamt, die berechnet in wie weit das Budget für klimaaktiv aufgestockt werden müsste um Treibhausgasminimierung zu bewirken, soll umgesetzt werden: http://ww3.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/REP0688.pdf (Seite 149)

6. Innovation

  • Frauenberatungs- und Unternehmensgründungsberatungsstellen für Frauen mehr in die Entwicklung von Förderrichtlinien einbinden
  • Innovationsdrehscheiben am Land, mit speziellen Frauenfokus
  • Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Frauen- und Gleichstellungsabteilungen in den Landesverwaltungen sowie mit Frauenberatungsstellen in den Regionen und Nutzung ihrer fundierten Gender-Expertise
  • Förderung und Aufbau unterstützender Strukturen wie (Frauen-)Netzwerke, Community of Practice, Regionalmanager*in für Gleichstellung oder „Gender Focal points“ in den Regionen
  • Förderung von Gründungsberatungsstellen für Frauen
  • Verwendung der technischen Hilfe für Initiativen, die zur Förderung von Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen

7. Gleichstellung in Gremien

  • Mindestens 40% jedes Geschlechts in Gremien; Menschen mit verschiedenen Erfahrungshintergründen einbeziehen.