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Welternährungstag published on

Welternährungstag

Zum heutigen Welt-Ernährungstag ein kurzer Exkurs zum Status des Rechts auf Nahrung global und in Österreich.

10. Dezember 1948:
Das Recht auf Nahrung wird erstmals menschenrechtlich festgeschrieben im Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die in Paris von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet wird.

16. Dezember 1966:
Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wird von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und beinhaltet im Artikel 11 eine Präzisierung und Hervorhebung des Rechts auf Nahrung und damit unmittelbar verbundener Rechte.

03. Jänner 1976:
Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte tritt in Kraft.

10. September 1978:
Österreich unterzeichnet den Pakt.

14.-25. Juni 1993:
Weltkonferenz über Menschenrechte in Wien. In der Schlusserklärung wird die Forderung nach einem Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gestellt. Dieses ist Voraussetzung für ein Individualbeschwerdeverfahren, was konkret heißt, dass das Recht auf Nahrung eingeklagt werden kann. Ein Recht hat wenig Wert, wenn man dessen Verletzung nicht einklagen kann.

10. Dezember 2008:
Das Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wird von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und tritt nach der
10. Ratifizierung durch Uruguay im Februar 2013 am darauffolgenden 05. Mai in Kraft.

Zahlreiche Staaten haben dieses Zusatzprotokoll mittlerweile ratifiziert.

Und jetzt kommt das, worauf wir heute hinweisen möchten: Österreich hat bis dato nicht unterzeichnet und dieses Zusatzprotokoll nicht ratifiziert und steht damit einer wirkungsvollen Umsetzung des Rechts auf Nahrung nach wie vor im Weg. Österreich blockiert das Recht auf Nahrung. Die österreichische Bundesregierung ist aufgefordert, das Zusatzprotokoll zum Sozialpakt zu ratifizieren. Es ist ein unverzichtbares Instrument, damit die im Sozialpakt eingeforderten Rechte und damit das Menschenrecht auf Nahrung verbindlich werden und Gültigkeit erhalten.
Das sei an einem Tag wie dem heutigen eingemahnt.

von Elisabeth Költringer (Gastkommentar einer Menschenrechtsaktivistin aus dem Mühlviertel)