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ÖBV: Köstinger verwässert EU-Agrarpolitik published on

ÖBV: Köstinger verwässert EU-Agrarpolitik

Much: Förderungen auf den größten Haufen

Notwendige gerechte Verteilung, ökologische Wende und soziale Rechte fehlen

Die schwachen Beschlüsse zur GAP sind ein Symbol für die verfehlte Agrarpolitik der Vergangenheit. Köstingers Beschwörung vom fortgesetzten „österreichischen Weg“ verkennt die unzähligen Probleme, mit denen Bauern und Bäuerinnen tagtäglich ringen. In Europa wurde im Trilog die Chance vergeben, einen gemeinsamen Weg ins 21. Jahrhundert zu finden. Im Faktencheck haben wir bereits gezeigt, dass Köstingers große Worte mit gegenteiligen Taten in Brüssel verbunden sind.

Köstinger hat bei den Trilog-Verhandlungen mit ihren Ausnahmen und Fußnoten nicht nur sinnvolle Veränderungen in Österreich abgewehrt, sondern damit auch die Agrarpolitik in ganz Europa verwässert. In ihrem Streben, in Österreich nichts zu ändern, hat sie für eine Flut an Ausnahmen und Schlupflöchern in die GAP hineinverhandelt. Sie öffnet damit die Tür für niedrigere Standards in der gesamten EU-Agrarpolitik und verhindert damit die notwendige ökologische und soziale Wende in der Landwirtschaft. Die Agrarindustrie Europas reibt sich die Hände, denn durch die Verwässerung wird vor allem deren Spielraum weiter erhöht.

GAP-Strategieplan: Sinnvolles ist nicht verboten „Wir werden weiterhin Druck machen. Denn die schwachen Beschlüsse zur GAP bedeuten nicht, dass eine sinnvolle Agrarpolitik auf nationaler Ebene verboten ist. Wir fordern die doppelte Förderung der ersten 20 ha, eine ökologische Wende und soziale Gerechtigkeit in der Landwirtschaft! Daran wird der GAP-Strategieplan zu messen sein!“ so Franziskus Forster von der ÖBV-Via Campesina Austria.

Die ÖBV kritisiert insbesondere drei Aspekte der Beschlüsse im Trilog:

(1) Keine Schritte gegen die ungerechte Verteilung der Gelder. Alle Daten belegen: Eine verpflichtende Umverteilung in Form der höheren Förderung der ersten Hektare, ein wirksames Capping und eine degressive Ausgestaltung sind unbedingt notwendig. Auf EU-Ebene wurde nun eine verpflichtende Umverteilung von lediglich 10 % der Gelder beschlossen – jedoch mit vielen Optionen, diese Regelung auszuhebeln. Eine Studie der Kommission kommt zum Schluss, dass eine Umverteilung von 30 % nötig wäre, um das Einkommen von kleinen und mittleren Betrieben wirksam zu verbessern. Ab 12 % würde die Maßnahme erst zu greifen beginnen.

(2) Verwässerte ökologische Ausrichtung (Ecoschemes): Beispiele aus Österreich: Tierwohl (100%), Investitionen und Ausgleichszulage (50 %) können als klimarelevant angerechnet werden. Bei der Ausgleichszulage (AZ) geht es um den Ausgleich naturbedingter Benachteiligung, der für die Bergbäuer_innen viel zu niedrig angesetzt ist. Statt aber die AZ besser auszustatten, wird die AZ nun angerechnet, um weniger in der intensiven Landwirtschaft tun zu müssen. Und dass die besonders hoch geförderten Ställe in der intensiven Schweinehaltung nun die Speerspitze im Kampf gegen den Klimawandel sein sollen, ist nicht zu rechtfertigen. Mit jeder Verhandlung wurde die ökologische Substanz weiter verwässert. An- und Gegenrechnung ändert gar nichts an den Problemlagen. Die Ecoschemes wären hervorragend geeignet, um einen sozial gerechten und ökologisch nachhaltigen Umbau zusammen mit einer starken zweiten Säule einzuleiten. Weil auf den Höfen die Auswirkungen der ökologischen Krise immer schärfer zu spüren sind, braucht es diesen Wandel dringend.

(3) St. Nimmerlein bei sozialen Rechten. Die Nicht-Einhaltung von Arbeitsrechten soll nur bei einer Verurteilung vor Gericht und das erst ab 2025 durch Abzüge bei den GAP-Zahlungen wirksam werden. Zudem werden ca. 1 Mio. migrantischer Arbeiter*innen in der GAP weitgehend von ihren Rechten ausgeschlossen. Ab 2025 soll eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden. Es liegt auf der Hand, dass damit in der neuen GAP-Periode keine Einigung für die sozialen Konditionalitäten mehr zustande kommen wird. Das ist eine Verhöhnung der systemrelevanten Ernte- und Landarbeiter*innen in ganz Europa.

Hintergrund:
Presseaussendung und Kurzanalyse der European Coordination Via Campesina (ECVC) zu den Beschlüssen im Trilog

Kontakt:
Franziskus Forster
Tel.: +43 650 68 888 69